Mannschaftskämpfe wieder möglich?
MF Reiner Heard berichtet:
Ab 15. Juli 2020 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Im Landesportal NRW (https://www.land.nrw/de) findet man verschiedene Fragen und Antworten, die eine nützliche Interpretationshilfe für die keineswegs leicht verständliche Verordnung darstellen. Dort lautet eine Antwort: „In geschlossenen Räumen dürfen ab dem 15. Juli u. a. Gruppen bis zu 30 Personen Kontaktsport wieder ausüben, genauso wie im Freien der Kontaktsport Gruppen bis zu 30 Personen möglich ist.“
Bisher war die Obergrenze bei 10 Personen. Dies bedeutet, dass Schachwettkämpfe mit jeweils 8 Personen in einer Mannschaft wieder möglich sind. Es müssen aber diverse Hygienevorkehrungen getroffen werden und die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.Übrigens hat der Weltverband FIDE am 8. Juli eigene Empfehlungen für Präsenzwettkämpfe herausgegeben (https://fide.com/news/626?fbclid=IwAR3YeT5NDS4HVN8faR8_lB0oqOpKiElazMhaL_xAcUPwdzc2FWiGKN2UAMY). Befremdlich ist die darin enthaltene Aussage: „Players shall leave the playing hall by the end of their game.“ (Das bedeutet: Die Spieler müssen den Raum bis zum Ende ihrer Partie verlassen.) Man muss sich fragen, ob die dortigen Texte nicht gegengelesen werden.
Ich fand die Formulierung „…by the end of their game” lustig, weil sie falsch ist („by“ hier bedeutet „before“ – siehe z.B. Oxford AL Dictionary). Russisch war wohl die Ausgangssprache für den Text. Richtig wäre: „at the end of their game“. Dagegen könnte „after the end” auch 2 Stunden nach Spielende sein. Nichts für ungut, aber das sind die Feinheiten der englischen Sprache.
Wenn man „by“ durch „after“ ersetzt macht es Sinn.